Die deutsche Erbrechtsreform war am 24. Februar 2010 bereits in Kraft

Das deutsche Erbrecht ist fest verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch. Regelmäßig werden die einzelnen Bestimmungen überprüft vom Gesetzgeber und veraltete nicht mehr zeitgemäße Dinge wie zum Beispiel der „nicht ehrenhafte Lebenswandel“ kamen auf den Prüfstand und wurden mit einer Gesetzesreform herausgenommen aus den erbrechtlichen Bestimmungen.

Erbrecht oder Testament?

Wer kein Testament hinterlässt, ist entweder mit dem deutschen Erbrecht einverstanden oder er tut dies aus Unkenntnis. Durch das Verfassen eines Testamentes kann der Erblasser selbst bestimmen, wer das Vermögen nach dem Ableben übernehmen soll. Ein rechtsgültiges Testament wird bevorzugt behandelt und das gesetzliche Erbrecht ist hierdurch in weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Wenn Sie bestimmten Personen irgendwelche Vermögensgegenstände zukommen lassen möchten benötigen Sie das Testament unbedingt, denn im Erbrecht ist ein Vermächtnis nicht vorgesehen. Einen großen Anteil haben im Gesetz die Pflichtteilsberechtigten, deren Recht ist auch durch ein Testament nicht zu beseitigen.

Regelt das Erbrecht die Bestattungsvorsorge?

Die allernächsten Verwandten haben die Pflicht, sich um die Bestattung zu kümmern. Dies gilt allerdings nicht für eine Gestaltung in Ihrem Sinne, die müssen Sie schon selbst veranlassen. Dies gilt ebenfalls nicht wenn Sie ein Haustier haben, um dessen Pflege sich jemand kümmern sollte. Auf ganz besondere Umstände oder individuelle Einzelfälle kann der Staat mithilfe von Gesetzen auch gar nicht eingehen.

Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzesänderungen werden nicht aktualisiert.

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Infos

Der Valentinstag ist am 14. Februar. Zehn Tage später ist der 24. Februar, sodass man sich anschließend Gedanken zum Thema Valentinstag machen zu können, denn der nächste Valentinstag kommt bestimmt...

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